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BFH, 01.07.1994 - IV R 67/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Bremen, 17.01.2008 - 4 K 168/07
Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Schulleiters in Form kleiner Geschenke als …
Der Beklagte ist der Ansicht, dass die Anwendung der in dem BFH-Urteil vom 01.07.1994 (IV R 67/93) enthaltenen Rechtsgrundsätze auf den Streitfall zu dem Ergebnis führe, dass die streitbefangenen Auslagen in Höhe von ... EUR zu Recht nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien.Damit sind sie durch die persönliche Lebensführung des Schenkenden wesentlich mitbestimmt und fallen unter § 12 Nr. 1 S. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.1994 IV R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl. II 1995, 273).
Der BFH hat mit Urteil vom 01.07.1994 (IV R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl. II 1995, 273) entschieden, dass Geschenke eines Behördenleiters anlässlich persönlicher Feiern anderer Behördenleiter nicht als Werbungskosten abziehbar sind und ist dabei davon ausgegangen, dass Geschenke zu besonderen Anlässen, wie z.B. zu Geburtstagen, Jubiläen oder sonstigen persönlichen Ereignissen, durch den Gedanken geprägt seien, dem Empfänger eine persönliche Aufmerksamkeit zu erweisen und ihn zu erfreuen, so dass sie Ausdruck gesellschaftlicher Gepflogenheiten seien.